Sumpf & Bißeling
                                            Rechtsanwalt und Notare

Notar

 

Der Notar ist Ihr unparteiischer Berater in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Er hilft Ihnen beispielsweise bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen und vorsorgenden Verfügungen, wodurch häufig späterer Streit vermieden werden kann.

 

Im März 2024 wurde Herr Rechtsanwalt Christoph Bißeling zum Notar bestellt.


Der Notar ist u.a. zuständig für Beurkundungen von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften, z.B.

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Beurkundung von Grundschulden sowie die Löschung von Eintragungen im Grundbuch,
  • Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen,
  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionen,
  • Gründungen und Veränderungen sowie Veräußerungen von Geschäftsanteilen von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften sowie Gründung und Veränderungen bei eingetragenen Vereinen,
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.