Sumpf & Bißeling
                                                Rechtsanwälte und Notare

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen Nachlass geschieht.

 

Ich kann Sie zunächst darüber beraten, wie Sie zu Lebzeiten selbst über Ihren künftigen Nachlass verfügen können. Ich kann Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auch unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte beraten und Ihnen Lösungsvorschläge unterbreiten, wie sich Ihre Wünsche realisieren lassen. Als Notar kann ich für Sie auch Testamente und Erbverträge beurkunden. Ein notarielles Testament kann Ihren künftigen Erben nach Ihrem Tod die zeitaufwendige Beantragung eines Erbscheins und dessen Kosten ersparen. Als Notar bin ich außerdem für Erbausschlagungen und die Beurkundung von Erbscheinsanträgen zuständig.

 

Im Rahmen der Testamentsberatung werden häufig auch Fragen zum Themenkreis Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an uns herangetragen, die wir Ihnen selbstverständlich gern beantworten. Auch hier helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen. Als Notar kann ich in diesem Bereich Unterschriftsbeglaubigungen und Beurkundungen vornehmen.

 

Nach einem Erbfall können wir Sie über die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen beraten und gegebenenfalls auch gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Nachlassgläubigern vertreten. Wenn Sie „enterbt wurden", können wir natürlich auch Pflichtteilsansprüche prüfen, berechnen und durchsetzen.